Psychosomatische Medizin & Psychotherapie
Einzeltherapie
Erstgespräch – Psychotherapie (90 Minuten): 240.- Euro
Psychotherapie Einheit (50 Minuten): 160.- Euro
Paartherapie
Paartherapie Erstgespräch (90 Minuten): 324.- Euro
Paartherapie Einheit (50 Minuten): 180.- Euro
Online Therapien: Stundensatz lt. obiger Auflistung
Coaching
(alle Coaching-Preise in Österreich + 20% MwSt)
(alle Coaching-Preise in Deutschland + 19% MwSt)
Absetzbarkeit von Coaching
Coachings, die im beruflichen Kontext genutzt werden, sind steuerlich absetzbar.
Einzelcoaching
Einzelcoaching Einheit (50 Minuten): 185.- Euro
Einzelcoaching 10 Einheit (500 Minuten): 1800.- Euro
Gruppencoaching
Gruppencoaching Einheit (50 Minuten): 325.- Euro
Gruppencoaching 10 Einheit (500 Minuten): 3200.- Euro
Online Therapien: Stundensatz lt. obiger Auflistung
Ärztliche Leistungen
Befundbesprechungen und ärztliche Erklärungen (50 Minuten):
160.- Euro
Ärztliche Zweitmeinungen (50 Mintuen): 160.- Euro
Gutachten bei Spätabbruch (incl. Beratung): nach Vereinbarung
Terminabsagen / No-Shows
Wenn Sie Ihren Termin stornieren möchten, müssen Sie uns mindestens 72 Stunden im Voraus eine E-Mail schreiben oder uns anrufen. Nach dieser Deadline wird Ihnen der gebuchte Termin in Rechnung gestellt.
Abrechnung - Rechnungslegung
Eine Therapie in meiner Praxis ist keine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Die entstehenden Kosten für Honorare sind stets Eigenaufwendungen der Klienten.
Das Honorar ist direkt nach der Behandlung zu bezahlen, entweder in bar, per Bankomat oder Kartenzahlung.
Der Patient hat die Rechnung für die Behandlung in voller Höhe selbst zu tragen. Ob eine anteilige Erstattung durch die Krankenkasse möglich ist, muss der Patient selbstständig klären.
Deutschland
Steuerliche Absetzung:
Die von den Krankenkassen nicht erstatteten Kosten für Heilbehandlungen können Sie in Ihrer Steuererklärung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (§EStG) geltend machen.
Private Krankenkassen
Bitte erkundigen Sie sich vor unserem Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung im Rahmen Ihrer Tarifbedingen abgedeckt sind.
Schritte zur Kostenerstattung bei gesetzlicher Krankenversicherung
Bitte erfragen Sie bei der jeweiligen Krankenkasse, welche individuellen Vorgaben es für den Antrag auf Kostenerstattung gibt, da es hierbei Unterschiede zwischen den Krankenkassen und kein einheitliches standardisiertes Verfahren gibt.
- Dokumente für den Antrag sammeln
Im Rahmen eines Besuchs einer Psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem Kassentherapeuten ist es möglich, sich im PTV11-Formular bestätigen (AUSFÜLLHILFE: FORMBLATT PTV 11 – INDIVIDUELLE INFORMATION ZUR PSYCHOTHERAPEUTISCHEN SPRECHSTUNDE ) zu lassen, dass eine ambulante Psychotherapie notwendig ist. Es ist dafür keine Überweisung vom Hausarzt notwendig. Dokumentieren Sie, dass Sie bei mindestens 5 verschiedenen Kassentherapeuten vergeblich versucht haben, in den nächsten drei Monaten einen Termin zu bekommen. Viele Krankenkassen verweisen ihre Versicherten zunächst auf die Terminservicestellen (TSS). D.h. diese Krankenkassen machen es für die Bewilligung des Antrags mehr oder weniger zur Bedingung, dass die Terminservicestellen wiederholt nicht in der Lage waren, dem Hilfesuchenden unter zumutbaren Bedingungen einen adäquaten Therapieplatz zu vermitteln. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt bestätigen, dass die Psychotherapie auch aus seiner Sicht notwendig und dringend ist.
- Antrag stellen
Stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Zunächst geht es um die Bewilligung von vier probatorischen Sitzungen. Gern unterstütze ich Sie dabei.
Bitte verwenden Sie dazu folgende Vorlagen und Informationen (D):
Kostenerstattung – Warteliste Kostenerstattung Ein BPtK-Ratgeber für psychisch kranke Menschen
Vorlage – Protokoll der vergeblichen PsychotherapeutIn Suche
Vorlage – Liste Psychotherapeuten Dresden: mit gesetzlicher Krankenversicherung
Vorlage – Antrag auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V
Vorlage – Widerspruch Kostenübernahme Psychotherapie (D)